Bafög-Regelungen für die Studiengänge des Gymnasialen Lehramtes



  • Hier einige Informationen über das Verfahren bei Bafög-Angelegenheiten. Als Beauftrager der Fakultät für Mathematik bin ich für die Studiengänge des Gymnasialen Lehramtes, auch Berufskolleg, zuständig, in der Regel also Bachelor / Master fachwiss. Profil.
  • Wenn Sie eine Bestätigung von Studien- und Prüfungsleistungen auf dem entsprechenden Formular des Bafögamtes benötigen, füllen Sie dieses Formular bitte vollständig aus, einschließlich der Auflistung der Veranstaltungen (mit Datum) im unteren Teil des Formulars.
  • Sie müssen mir Ihre angegebenen Studienleistungen nachweisen. Zu beachten ist, dass ich keinen Zugang zu Ihren Daten in BOSS habe und Abfragen beim zuständigen Prüfungsausschuss höchstens stichprobenhaft vornehmen kann. Bis auf weiteres wird folgendes Verfahren praktiziert.
  • Fügen Sie Ihrem Antrag einen aktuellen Ausdruck aus BOSS bei und machen folgenden handschrfitlichen Zusatz: "Hiermit bestätige ich ausdrücklich, dass ich die aufgelisteten Prüfungs- bzw. Studienleistungen wie angegeben absolviert habe (Datum, Unterschrift)". Leistungen, die nicht in BOSS erfasst sind, weisen Sie bitte auf andere Weise nach (Leistungsnachweise in Papierform, Proseminarscheine). Bitte Originale + Kopien beifügen; Originale gehen sofort an Sie zurück. Alternativ zum Boss-Ausdruck können Sie eine vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigte Liste Ihrer Leistungen vorlegen.
  • Fügen Sie Ihrem Antrag eine aktuelle Semesterbescheinigung bei (das ist nicht der Studierendenausweis) .
  • Geben Sie diese Unterlagen  persönlich in meinem Sektariat bei Frau Strauch ab (Anwesenheit) und planen Sie eine Bearbeitungszeit von i.d.R. einer Woche ein.
  • Ausreichende Leistungen werden i.d.R. bescheinigt, wenn die Leistungen des  normalen Studienverlaufs laut Studienordnung erbracht sind oder höchstens eine Leistung fehlt. Für das Komplementfach verzichten wir zur Zeit auf eine genaue Auformulierung dieser Regelung. Die Modulabschlüsse Lineare Algebra I+II und Analysis I+II am Ende des 4. Semesters sind im Komplementfach der Richtwert.
  • Wenn Sie diese Bedingungen nicht vollständig erfüllen, melden Sie sich bitte frühzeitig persönlich in meiner Sprechstunde. 
  • Beachten Sie, dass die Modulabschlüsse in Linearer Algebra II und Analysis II erst durch die mündliche Prüfung erbracht sind.

gez. R. Scharlau