Bafög-Regelungen für die Studiengänge des
Gymnasialen Lehramtes
- Hier einige Informationen über das Verfahren bei
Bafög-Angelegenheiten. Als Beauftrager der
Fakultät für Mathematik bin ich für die Studiengänge des Gymnasialen Lehramtes, auch
Berufskolleg, zuständig, in der Regel also Bachelor / Master
fachwiss. Profil.
- Wenn Sie eine Bestätigung von Studien- und Prüfungsleistungen auf dem entsprechenden Formular des Bafögamtes benötigen, füllen Sie dieses Formular bitte vollständig aus, einschließlich der Auflistung der Veranstaltungen (mit Datum) im unteren Teil des Formulars.
- Sie müssen mir Ihre angegebenen Studienleistungen
nachweisen. Zu beachten ist, dass ich keinen
Zugang zu Ihren Daten in BOSS habe und Abfragen beim
zuständigen Prüfungsausschuss höchstens stichprobenhaft
vornehmen kann. Bis auf weiteres wird folgendes Verfahren praktiziert.
- Fügen Sie Ihrem Antrag einen aktuellen Ausdruck aus BOSS bei und machen
folgenden handschrfitlichen Zusatz:
"Hiermit bestätige ich
ausdrücklich, dass ich die aufgelisteten Prüfungs- bzw.
Studienleistungen wie
angegeben absolviert habe (Datum, Unterschrift)". Leistungen, die nicht
in BOSS erfasst sind, weisen Sie bitte auf andere Weise nach
(Leistungsnachweise in Papierform, Proseminarscheine). Bitte Originale
+ Kopien beifügen; Originale gehen sofort an Sie zurück. Alternativ zum
Boss-Ausdruck können Sie eine vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
bestätigte Liste Ihrer Leistungen vorlegen.
- Fügen Sie Ihrem Antrag eine aktuelle Semesterbescheinigung bei (das ist nicht der Studierendenausweis) .
- Geben Sie diese Unterlagen persönlich in meinem Sektariat bei Frau Strauch ab (Anwesenheit) und planen Sie eine Bearbeitungszeit von i.d.R. einer Woche ein.
- Ausreichende Leistungen werden i.d.R. bescheinigt, wenn die
Leistungen des normalen Studienverlaufs laut Studienordnung
erbracht sind oder höchstens eine Leistung fehlt. Für das Komplementfach verzichten wir zur
Zeit auf eine genaue Auformulierung dieser Regelung. Die
Modulabschlüsse Lineare Algebra I+II und Analysis I+II am Ende des
4. Semesters sind im Komplementfach der Richtwert.
- Wenn Sie diese Bedingungen nicht vollständig erfüllen, melden Sie sich bitte frühzeitig persönlich in meiner Sprechstunde.
- Beachten Sie, dass die Modulabschlüsse in Linearer Algebra II und
Analysis II erst durch die mündliche Prüfung erbracht sind.
gez. R. Scharlau